Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Ziep Solutions
Version: 1.2 (Stand: Mai 2025)
1. Allgemeine Informationen
Anbieter: Sven Ziep, Ziep Solutions
Adresse: Arbon, Thurgau, Schweiz
E-Mail: ziep.solutions@gmail.com
2. Dienstleistungen
Ziep Solutions bietet die folgenden Dienstleistungen an:
- Steuererklärungen für Privatpersonen – diskret, kompetent, effizient
- Schaltschrankverdrahtung & Verkabelung – unterstützend unter Anleitung von Profis
- Temporäre Hilfstätigkeiten in Handwerksbetrieben
- Reparatur von Geräten
- Administrative Aufgaben – sortieren, erfassen, archivieren
- PC-Support – Drucker, WLAN, PC-Einrichtung
Und falls Ihre Aufgabe nicht dabei ist – fragen Sie einfach. Ich bin lösungsorientiert, lernbereit und direkt.
3. Preise & Zahlungsbedingungen
Preismodell: Festpreis (keine stundenweise Abrechnung)
Zahlungsmethoden: Banküberweisung, Twint, Barzahlung
Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeit. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung oder nach Abschluss des Projekts erfolgen.
Verzugsgebühren: Bei Zahlungsverzug wird ein gesetzlicher Zinssatz von 5% jährlich (gemäß Art. 104 OR) berechnet.
Rückerstattungen:
- Keine Rückerstattungen: Nach Zahlung gilt der Vertrag als abgeschlossen, und der Kunde übernimmt die vollständigen Rechte an der geleisteten Arbeit (siehe „Rechte an der Arbeit“).
4. Eigentum & Rechte an der Arbeit
Eigentum: Ziep Solutions behält das Eigentum an der Arbeit bis zur vollständigen Zahlung.
Übertragung der Rechte: Nach Zahlung erhält der Kunde alle Rechte an der Arbeit, inklusive der Nutzungsmöglichkeiten. Ziep Solutions haftet nicht für die Verwendung der Arbeit nach der Übergabe.
Haftungsausschluss: Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Konsequenzen, die aus der Nutzung der geleisteten Arbeit entstehen könnten.
5. Geheimhaltung & Vertraulichkeit
Ziep Solutions verpflichtet sich zur vollständigen Vertraulichkeit und wird keine Informationen des Kunden an Dritte weitergeben, außer wenn dies gesetzlich erforderlich ist (z. B. bei gerichtlichen Verfahren gemäß Art. 320 StGB). Diese Geheimhaltung gilt für alle personenbezogenen Daten und geschäftlichen Informationen des Kunden.
6. Stornierung & Kündigung
Kündigung durch den Kunden:
- Vor dem vereinbarten Startdatum muss der Kunde mindestens 24 Stunden vorher kündigen.
- Nach Beginn der Arbeit kann der Kunde per E-Mail kündigen, ohne einen Grund anzugeben. Der Kunde muss für die bereits geleistete Arbeit zahlen.
Nichterscheinen des Kunden am Einsatzort:
Wird der vereinbarte Einsatzort erreicht und der Kunde ist weder vor Ort noch über die vereinbarten Kommunikationswege erreichbar (Telefon, E-Mail, Nachrichten), so gilt dies als stillschweigende Vertragskündigung durch den Kunden. In diesem Fall behält sich Ziep Solutions das Recht vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von CHF 150.00 zuzüglich der vollen Transportkosten (Hin- und Rückfahrt) in Rechnung zu stellen. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn der Kunde ohne vorherige Mitteilung oder Begründung nicht angetroffen werden kann.
Kündigung durch Ziep Solutions:
- Wenn Ziep Solutions den Vertrag kündigt, entstehen keine Kosten für den Kunden für nicht erbrachte Leistungen. Bereits geleistete Arbeiten werden nur dann verrechnet, wenn eine Teilleistung erbracht wurde.
7. Haftung & Streitbeilegung
Haftungsausschluss: Ziep Solutions übernimmt keine Haftung für Schäden, die nach Abschluss der Arbeit entstehen, insbesondere bei Tätigkeiten, die durch Fachpersonal geprüft werden sollten. Der Kunde übernimmt das volle Risiko für die Nutzung der geleisteten Arbeit.
Haftungsbegrenzung: Ziep Solutions haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung oder Unvollständigkeit der erbrachten Leistungen entstehen. Jegliche Ansprüche des Kunden nach der Erbringung der Leistung sind ausgeschlossen.
Haftungsausschluss für Schäden während der Ausführung der Arbeiten: Ziep Solutions übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Ausführung der Arbeiten am Eigentum des Kunden oder an Dritten entstehen, es sei denn, diese Schäden resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ziep Solutions. Insbesondere haftet Ziep Solutions nicht für:
- Schäden an Geräten, Möbeln oder anderen Eigentümern des Kunden, die während der Ausführung der Arbeiten entstehen.
- Kosten für Reparaturen oder Ersatzleistungen im Zusammenhang mit Schäden, die durch den Arbeitsprozess oder aufgrund unvorhergesehener Umstände entstehen.
Die Haftung von Ziep Solutions ist auf den Betrag der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, Ziep Solutions vor Beginn der Arbeiten auf etwaige besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände hinzuweisen.
Keine Rückerstattungen: Nach der Zahlung gilt der Vertrag als abgeschlossen. Es erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht bei nachträglicher Unzufriedenheit.
Streitigkeiten: Bei Unstimmigkeiten bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung. Sollte dies nicht möglich sein, ist das zuständige Gericht in Frauenfeld, Kanton Thurgau, zuständig.
8. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Keiner der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen außerhalb der Kontrolle, wie Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Pandemien, oder gesetzliche Änderungen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In einem solchen Fall wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit ausgesetzt oder kann von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
9. Vertragliche Bindung durch AGB
Mit der Annahme dieser AGB – sei es durch explizite Zustimmung, Inanspruchnahme der Dienstleistung oder mündliche Beauftragung – kommt ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde verpflichtet sich damit zur Bezahlung der erbrachten Leistungen gemäß der Vereinbarung. Diese AGB gelten als integraler Bestandteil des Dienstleistungsvertrags und bestätigen die Zahlungsverpflichtung des Kunden.
10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Schweizer Obligationenrecht (OR).
Gerichtsstand: Zuständig ist das Gericht in Frauenfeld, Kanton Thurgau, Schweiz.